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VGH Bayern, 02.05.2012 - 22 ZB 11.884 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke;Anforderungen an den Nachweis einer sechsjährigen Tätigkeit, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung;Antrag auf Feststellung der Berechtigung zur Ausübung verschiedener Tätigkeiten ohne Eintragung in die ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerksbetriebe; Anforderungen an den Nachweis einer sechsjährigen Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerksbetriebe; Anforderungen an den Nachweis einer sechsjährigen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.02.2011 - M 16 K 10.3261
- VGH Bayern, 02.05.2012 - 22 ZB 11.884
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10
Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 22 ZB 11.884
Auf Hinweis des Verwaltungsgerichtshofs auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 2011 (GewArch 2012, 35) teilte der Kläger mit, den Passus im Feststellungsantrag, von den Tätigkeiten "jede einzeln für sich und in jeder denkbaren Kombination untereinander" ausüben zu dürfen, lasse er fallen.Nachdem er seinen Feststellungsantrag im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 31.8.2011 GewArch 2012, 35/36) nunmehr genau in diesem Sinn eingeschränkt hat, kann sich ein derartiger Fehler im Ergebnis aber nicht mehr auswirken.
Daran fehlt es jedoch, wenn die Beteiligten übereinstimmend - wenn auch mit unterschiedlicher Begründung - davon ausgehen, dass der Gewerbetreibende nicht einzutragen ist (vgl. BVerwG vom 31.8.2011 GewArch 2012, 35/36 f.).
- OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08
Nacherhebung von Kammerbeiträgen i.R.e. Revision; Anspruch einer Handwerkskammer …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 22 ZB 11.884
Gegen die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass eine bloße Teilzeittätigkeit keiner Vollzeittätigkeit gleichsteht, sondern sich der erforderliche Zeitraum für Tätigkeitsnachweise entsprechend verlängert, ist in Ansehung der hierzu gefestigten Rechtsprechung nichts zu erinnern (vgl. nur BayVGH vom 31.3.2009 GewArch 2009, 314/315 m.w.N.).c) Soweit das Verwaltungsgericht davon ausgeht, dass eine bloße Teilzeittätigkeit keiner Vollzeittätigkeit gleichsteht, sondern sich der Zeitraum des Tätigkeitsnachweises entsprechend verlängert, befindet sich sein Rechtsstandpunkt im Einklang mit obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayVGH vom 31.3.2009 GewArch 2009, 314/315 m.w.N.) und lässt sich an Hand der herkömmlichen Auslegungsmethoden ohne Weiteres verifizieren, was die hier zu betrachtende Fallkonstellation angeht.
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2012 - 22 ZB 11.884
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2012 - 6 A 10702/12
Eintragung in die Handwerksrolle zur Ausübung von Tätigkeiten aus dem Bereich des …
Aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Mai 2012 - 22 ZB 11.884 - zu den Qualifizierungszeiten nach § 7b HandwO folge, dass ein Betrieb nur dann eintragungspflichtig sei, wenn eintragungspflichtige Tätigkeiten wenigstens im Rahmen eines Ein-Mann-Betriebs vollschichtig ausgeübt würden, wobei für die technischen Ausführungen 1.600 bis 1.700 Jahresstunden anzusetzen seien. - VGH Bayern, 19.03.2014 - 22 B 13.2021
Jedenfalls bei Ein-Mann-Betrieben können keine solchen Tätigkeiten bei der …
Bedenkt man den zwischen dem Beginn der selbständigen handwerklichen Tätigkeit des Klägers am 1. Oktober 2005 und der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof am 13. März 2014 verstrichenen Zeitraum, so bedarf es hierzu nicht notwendig einer Vollzeittätigkeit (vgl. auch BayVGH, B.v. 2.5.2012 - 22 ZB 11.884). - VGH Bayern, 31.10.2012 - 22 ZB 12.22
Untersagung der Fortsetzung des Betriebs des Maler- und Lackiererhandwerks ohne …
Soweit der Kläger rügt, das Verwaltungsgericht habe in Abweichung von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Mai 2012 (Az. 22 ZB 11.884) nicht den tatsächlichen Umfang der Tätigkeit des Klägers berücksichtigt, die so unerheblich sei, dass sie keine Untersagung nach § 16 Abs. 3 HwO rechtfertige, hat der Kläger keinen Rechtssatz benannt, dem das Verwaltungsgericht widersprochen haben soll. - VGH Bayern, 15.05.2014 - 22 C 14.908
Gewerbeuntersagung; Prozesskostenhilfe; Verletzung öffentlich-rechtlicher …
Abgesehen davon, dass ein derartiges "Wohlverhalten" nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses liegt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2), ist ein solches Wohlverhalten des Gewerbetreibenden während des Klageverfahrens nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 11.12.1996 -1 B 250.96 - GewArch 1999, 72; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.884 - Rn. 15). - VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4913
Feststellungsklage; Eintragungspflicht; Maler und Lackierer
Eine vom Kläger beantragte und beanspruchte Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO) war Gegenstand des Verfahrens vor der erkennenden Kammer (Az. M 16 K 10.3261; klageabweisendes Urteil vom 22.2.2011) und des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Az. 22 ZB 11.884, ablehnender Beschluss vom 2.5.2012).